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Der Hygienebeauftragte öffnet sämtliche Türen und desinfiziert diese. Die Türen bleiben bis nach Trainingsende offen und werden anschließend vom Hygienebeauftragten desinfiziert. Die Haupteingangstür ist während jeder Trainingseinheit geschlossen.
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Der Hygienebeauftragte stellt Desinfektionsmittel im Eingangsbereich auf und legt die Teilnehmerliste aus.
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Beim Betreten der Halle muss jeder TN ab 14 Jahren einen aktuellen Negativtest oder Nachweis, dass genesen oder geimpft vorlegen (solange die Verordnung noch gültig ist), seine Hände desinfizieren, sich in die Teilnehmerliste eintragen und medizinischen Mundschutz tragen bis er zu seinem TT-Tisch gebracht wird. Die TN sind in die Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln einzuweisen.
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In Fluren und Begegnungsbereichen besteht Maskenpflicht.
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Die Spieler*innen waschen und desinfizieren sich vor und nach dem Aufbau der Tischtennistische die Hände.
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Nach jeder Trainingseinheit werden die Tischoberflächen, die Tischsicherungen und die Tischkanten von den Spieler*innen gereinigt.
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Häufig übliche Handlungen wie Anhauchen des Balles oder Abwischen des Handschweißes am Tisch sollen unterlassen werden.
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Für das Abtrocknen von Ball, Schläger oder Schweiß ist ein eigenes Handtuch zu benutzen.
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Beim Tischtennis in der Halle ist jederzeit eine gute Belüftung des Spielortes gewährleistet. Die Fenster müssen beim Trainingsbetrieb geöffnet bleiben. Nach jeder Trainingseinheit ist zusätzlich für eine ausreichende Durchlüftung zu sorgen.
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Umkleideräume und Duschen werden nicht genutzt, d. h. die Spieler*innen kommen bereits umgezogen in die Sportstätte. Die Hallenschuhe werden in der Halle angezogen.
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Die Toilette und das Waschbecken, werden vom Nutzer gereinigt bzw. desinfiziert. Es darf sich jeweils nur eine Person in dem Sanitärraum aufhalten.
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Reinigungs- bzw. Desinfektionsmittel werden für alle Bereiche in ausreichendem Maß zur Verfügung gestellt.
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Nur symptomfreie Personen dürfen sich in der Sportstätte aufhalten. Wer Symptome für akute
Atemwegserkrankungen wie Husten, Fieber, Muskelschmerzen, Störung des Geruchs-oder Geschmackssinns, Durchfall oder Übelkeit aufweist, darf die jeweilige Sportstätte nicht betreten und sollte telefonisch bzw. per Mail einen Arzt/eine Ärztin kontaktieren. Ausnahmen sind nur für Personen mit bekannten Grunderkrankungen wie bspw. Asthma zulässig.
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Personen, die einer Covid-19-Risikogruppe angehören, müssen die erforderliche Risikoabwägung selbst treffen.
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Die Halle darf nur von den Personen betreten werden, die aktiv als Spieler*innen am Training beteiligt sind. Es sind keine Zuschauer erlaubt.
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Zur Kontaktnachverfolgung im Falle einer später festgestellten Infektion sind die Namen der anwesenden Personen geeignet zu dokumentieren.
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Die Zahl der Personen, die sich maximal auf einer bestimmten Hallenfläche aufhalten ist auf 20 Personen und Hygienebeauftragten begrenzt.
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Die maximale Zahl der Tische ist auf 5 Tische festgelegt.
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Nach Ablauf der Trainingszeit reinigen und desinfizieren der/die Spieler*innen die Tischoberflächen,die Tischsicherungen und die Tischkanten, die Bälle und die Schläger sowie ihre Hände undverlassen dann unmittelbar die Sporthalle.
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Falls die Auflagen von den Spieler*innen nicht eingehalten werden, wird das Training abgebrochen.
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Ebenfalls geschlossen zu halten sind Sozial- und Kummunikationsräumlichkeiten.
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Eine Ausgabe von Speisen und Getränken ist untersagt.
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Vor und nach dem Training desinfiziert der Hygienebeauftragte alle Türgriffe, Lichtschalter und sonstige Gegenstände, die angefasst/benutzt wurden.
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Der Hygienebeauftragte erfasst die Daten und verwahrt sie 4 Wochen. Die Datensicherheit ist
ebenfalls durch den Hygienebeauftragten sicher zu stellen.
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Die Haftung zur Einhaltung dieser Vorgaben hat der Verein (lt Beschluss Vorstandssitzung am 18.08.2020)